Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann ich heiraten?
Wenn Sie alle haben erforderliche Dokumente fertig, wir können deinen Hochzeitsantrag sofort stellen.
Nach Antragstellung kann die dänische Regierung innerhalb von fünf Werktagen eine Genehmigung erteilen.
Nach der Genehmigung können wir Ihre Zeremonie buchen.
Wir haben Paaren geholfen, vom Antrag bis zur Zeremonie in weniger als zehn Tagen zu heiraten.
Bitte beachten Sie, dass diese Situation von der Bearbeitungszeit der Behörde abhängig ist.
Wie lange dauert das Eheantragsverfahren?
Das Eheantragsverfahren in Dänemark ist für seine Effizienz bekannt. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente korrekt einreichen und die erforderlichen Bedingungen erfüllen, kann die dänische Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) stellt in der Regel eine Familienstandsbescheinigung aus innerhalb fünf Arbeitstage.
Wenn jedoch zusätzliche Informationen benötigt werden, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. In solchen Fällen kann es bis zu sieben Monate um nach Angabe der gewünschten Daten weitere Mitteilungen zu erhalten.
Um einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, einen vollständigen und genauen Antrag einzureichen. Dazu gehört die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und die umgehende Beantwortung aller Anfragen nach zusätzlichen Informationen.
Wie läuft die Zeremonie ab?
Die dänische Hochzeitszeremonie ist kurz. Eine standesamtliche Trauung dauert etwa zehn Minuten. Normalerweise spricht der Standesbeamte ein paar Worte, vielleicht ein Gedicht, dann werden die rechtsgültigen Gelübde ausgetauscht (Sie können auch Ihre eigenen Gelübde schreiben), gefolgt von der Unterzeichnung Ihrer Heiratsurkunde. Alle Orte verfügen über wunderschöne Zeremonienräume, in denen die Hochzeit stattfinden wird.
Kann ich meinen Namen an meinem Hochzeitstag ändern?
Sie können Ihren Namen in Dänemark nicht ändern (es sei denn, Sie sind Däne). Aber die Namensänderung und die Registrierung Ihrer Hochzeit sollten nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland problemlos möglich sein. Erkundigen Sie sich beim Standesamt für Geburten, Todesfälle und Eheschließungen oder bei Ihrer Botschaft, wenn Sie außerhalb Ihres Heimatlandes leben.